Hygienekonzept

Datum: 22.11.2021
Gültigkeit: bis ein neues Hygienekonzept in Kraft tritt
Verantwortlich: Gemeinderat der ESG

Das Hygienekonzept der ESG Leipzig orientiert sich an den Handlungsempfehlungen der EVLKS (Stand: 22.11.2021). Gottesdienste, Gruppen und Kreise können wieder in Präsenz stattfinden. Zu beachten sind dabei die folgenden Regelungen:

Auch sobald Präsenzveranstaltungen in der ESG bei steigenden Infektionszahlen nicht mehr möglich sind, bemühen wir uns um gegenseitigen Kontakt und achten aufeinander. Physical Distancing bedeutet nicht Social Distancing!

1. Allgemeine Regelungen

Alle Teilnehmenden und/oder Besucher*innen der Gottesdienste, Arbeitskreise und sonstiger Treffs in der ESG Leipzig sind angehalten, sich an das Hygienekonzept zu halten. Dieses umfasst folgende Allgemeine Maßnahmen:

  • Grundsätzlich ist in den Räumen der ESG eine FFP2-Maske zu tragen. Diese kann unterhalb der Vorwarnstufe am Platz abgenommen werden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz mitgebracht wird, ist ein von der ESG bereit gestellter Einweg-Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Beim Betreten der Räume sind die Hände zu desinfizieren oder mit Seife zu waschen. Handdesinfektionsspender sind im Eingangsbereich, im Keller, in der Küche und im Bad angebracht.
  • Das Betreten des Hauses ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung gestattet.
  • Grundsätzlich ist, bis auf wenige Ausnahmen, ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Mitbewohner*innen und Partner*innen dürfen den Mindestabstand unterschreiten.
  • Die Anwesenheit wird mit Anwesenheitslisten bzw mit Log-In bei der Corona-Warn-App erfasst. Diese werden für 3 Wochen in verschlossenen Umschlägen im Gemeindehaus aufbewahrt und anschließend vernichtet.
  • Gruppenbildung an Ein- und Ausgängen sowie Türen und Türbereichen soll vermieden werden.
  • Beim Singen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Für die Dauer der Veranstaltung sollte jede*r nur ein Gesangbuch benutzen. Gesangbücher sind darüber hinaus nicht zu tauschen.
  • Den Anweisungen der Hygienezuständigen (i.d.R. die Abendleitung, ein*e V oder der/die Arbeitskreisleiter*in) ist Folge zu leisten.
  • Alle 30 Minuten soll für mindestens 5 Minuten gelüftet werden. Dies sollte, wenn möglich, in Querlüftung passieren (dazu sind mindestens zwei gegenüberliegende Fenster zu öffnen).
  • Wenn ein Raumkonzept und/oder eine Sitzordnung existiert, ist diesem/r Folge zu leisten. Die gestellten Sitzgelegenheiten geben die maximale Personenzahl an.
  • Die sanitären Anlagen werden wöchentlich gereinigt und die Reinigung mit Datum und Unterschrift dokumentiert. Zusätzlich wird ein Oberflächendesinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Mehr dazu unter „2. Gemeindeabende“.

2. Gemeindeabende

WICHTIG: Die Gemeindeabende finden in hybrider Form statt. Das heißt dem Gemeindeabend kann in Präsenz und digital beigewohnt werden. Dafür gilt:

  • Alle allgemeinen Regelungen (siehe „1. Allgemeine Regelungen“) des Hygienekonzeptes sind einzuhalten. Die Hygienezuständigen (Abendleitung) haben die Teilnehmenden darüber zu informieren.
  • Ein Teil der Teilnehmenden (mit Köch*innen, Pfarrer, V’s und Referent/in grundsätzlich maximal 18 Personen) kann in Präsenz am Gemeindeabend teilnehmen, aufgeteilt auf den Gemeindesaal (12 Personen, ggf. zu erweitern um Plätze mit Abstand im Vorraum/ Küche) und den Andachtsraum (6 Personen). In beiden Räumen existiert ein Raumkonzept. Dieses und die Sitzordnung sind einzuhalten. Stühle und Tische sind nicht zu verrücken. 
  • Sofern möglich ist immer ein Durchführen des Gemeindeabends im Außenbereich vorzuziehen.
  • Alle anderen Teilnehmenden haben die Möglichkeit, per Livestream am Gemeindeabend teilzunehmen. Dort wird der Vortrag des/der Referenten/in übertragen. Es kann sich auch per Chatfunktion aktiv in den Abend eingebracht werden. Der Link zum Livestream wird auf der Website zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Andachten in Text-, Audio- oder Videoform auf der Website für alle, die weder präsent noch digital teilnehmen können, veröffentlicht.
  • Es kann unterhalb der Vorwarnstufe weiterhin ab 18:45 gemeinsam gegessen werden. Alle, die nicht am Essen teilnehmen, sind gebeten, erst kurz vor Beginn des Gemeindeabends zu erscheinen. Falls noch Plätze frei sind, ist im Gemeindesaal, ansonsten im Andachtsraum Platz zu nehmen.
  • Die Regelungen für das gemeinsame Abendessen orientieren sich an den Vorschriften für die Gastronomie, bei geeignetem Wetter ist ein Essen im Außenbereich vorzuziehen.
  • Die Regelungen für Gemeindeabende orientieren sich an den Gesetzesvorschriften für Erwachsenenbidldung und den Empfehlungen der Landeskirche für Kreise.
  • In der Überlastungsstufe finden Gemeindeabende digital statt.

3. Gottesdienste

Die Gottesdienste werden v.a. in Präsenz stattfinden.

  • Alle allgemeinen Regelungen (siehe „1. Allgemeine Regelungen“) des Hygienekonzeptes sind einzuhalten. Die Hygienezuständigen haben die Teilnehmenden darüber zu informieren.
  • Die Gottesdienste werden zur gewohnten Zeit (19:00) im Garten der ESG oder in den Räumen der Bethlehemgemeinde (Kurt-Eisner-Straße 22, 04275 Leipzig) stattfinden.
  • Das Raumkonzept und die Sitzordnung sind einzuhalten. Stühle und Tische sind nicht zu verrücken.
  • Ab Eintreten der Überlastungsstufe finden Gottesdienste unter 3G-Regel statt. Ein zusätzlicher Test von Geimpften/Genesenen ist erwünscht.
  • Die Gottesdienstverantwortlichen gestalten den Ablauf gemäß der aktuellen Vorschriften.

4. Arbeitskreise und sonstige Treffs

  • Alle allgemeinen Regelungen (siehe „1. Allgemeine Regelungen“) des Hygienekonzeptes sind einzuhalten. Die Hygienezuständigen (in der Regel AK-Leiter*innen) haben die Teilnehmenden darüber zu informieren. Dies gilt für alle AK-Treffen unabhängig vom Ort. Des Weiteren gelten für die ESG-Räume die oben festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Raumgröße.
  • Für jedes Treffen ist eine neue Anwesenheitsliste zu erstellen. Die Dokumentation der Anwesenheit liegt in der Verantwortlichkeit der Arbeitskreisleiter*innen oder der Leitung sonstiger Treffs.
  • Arbeitskreise orientieren sich an den Regelungen für Erwachsenenbildung in den Verordnungen des Landes bzw. „Kreise“ in den Empfehlungen der EVLKS.

5. Orientierung für Verschärfungen / Lockerungen:

Die ESG Leipzig orientiert sich für Verschärfungen der Maßnahmen an den aktuellen Maßnahmen der Landesverordnung sowie den Empfehlungen der EVLKS.

Maßgeblich sind dafür die Regelungen für Kulturstätten für die Durchführung von Gemeindeabenden und Kreisen, sowie die Regelungen für die Bildungseinrichtungen

Angefügt ist die Übersicht der EVLKS Stand November 2021 zur Orientierung bei nötigen Verschärfungen.

Quelle: https://engagiert.evlks.de/fileadmin/userfiles/EVLKS_engagiert/F._Themenseiten/Corona_Material/Orientierungsplan-fuer-kirchliches-Leben-unter-Corona-Pandemie-Bedingungen-Stand-22.11.2021.pdf